
Die Folge des Lebens in einer konstellativ organisierten und verwalteten Welt aber ist, dass sich kognitive, praktische und moralische (und am Ende auch politische) Urteilskraft gar nicht mehr ausbilden. (Rosa 2026, 70)
Doch wozu dies alles? Weshalb ist es nötig, darauf hinzuweisen, daß das Zeichen nicht mit dem bezeichneten Gegenstand verschmilzt? – […] [O]hne [diesen, J.O.] Widerspruch gibt es keine Bewegung der Begriffe, keine Bewegung der Zeichen, die Beziehung zwischen Begriff und Zeichen wird automatisiert, das Geschehen kommt zum Stillstand, das Realitätsbewußtsein stirbt ab. (Jakobson 1979 [1934], 79)
Handeln und Urteilen
Wie gesehen, unterscheidet Hartmut Rosa (2026) grundsätzlich Situation und Konstellation voneinander. Nur die Situation als ‚binnendiffuse‘ Gemengelage aus Sinneswahrnehmungen, Empfindungen, Wissensbeständen und Willensbestrebungen erlaube den in sie involvierten Personen, im emphatischen Sinne zu handeln, während die algorithmisch vorgespurte Konstellation die Beteiligten dazu zwinge, den vorgegebenen Tätigkeitsablauf bloß mechanisch zu vollziehen. Im Zusammenhang mit der situativen Handlung geht Rosa (2026, 58ff. und 64ff.) auch auf die dabei geforderte (praktische) Urteilskraft ein. Das konstellative Ablaufschema frage die Vollziehenden an keiner Stelle nach ihrem Urteil: Wer ein Ikea-Regal oder (ein von Rosa oft angeführtes Beispiel) ein vielteiliges Lego-Modell nach Plan zusammenbaut, kann es nur entweder richtig oder falsch machen, hat aber an keiner Stelle handelnd und urteilend etwas zu entscheiden. Die (Spät-)Moderne habe nun bezeichnenderweise eine deutliche Präferenz für den urteilsfrei-konstellativen Vollzug, und zwar nicht zuletzt aus Rücksichten der Transparenz, Fairness und Gleichbehandlung:
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